BFSG
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG).
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird ab 28.Juni 2025 Pflicht.
- Davon betroffen insbesondere BtC Webseiten
- Shops aber ebenso Terminbuchungsfunktionen. (ggf. Einzelfallentscheidungen.)
- Gilt nicht für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigen oder weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz / Jahresbilanzsumme
- Die zuständige Marktüberwachungsbehörde kann zum Beispiel bestimmen, dass ein Angebot oder eine Dienstleistung nicht weiter angeboten werden dürfen, wenn sie nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
- Zudem kann der Verstoß als Ordnungswidrigkeit gelten, für die ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro fällig wird.